Grundausbildung:

Eine Grundausbildung erfolgt in allen Fahrerlaubnisklassen. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden lässt sich nicht genau vorhersagen oder berechnen. Sie hängt ab von Vorkenntnissen, Talent und Motivation. Einen Unterschied macht es außerdem, ob man zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt oder einen vorhandenen erweitert.

Sonderfahrten:

Der Grundausbildung folgen in den meisten Klassen die besonderen Ausbildungsfahrten, oft "Sonderfahrten" genannt. Für die Klassen M, L und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Mindestanzahl dieser Sonderfahrten ist genau festgeschrieben und muss eingehalten werden.

Sonderfahrten im Überblick
(Anlage 4 und 5 zur FahrschAusbO )

 

 Besondere

 Ausbildungsfahrten

 A1, Ab, Au, B

 A1 auf Ab,

 Ab auf Au*

 B auf BE,

 B auf C1,

 C1 auf C,

 C1 auf C1E

 B auf C,

 C auf CE

 
 Schulung auf
 Bundes- oder
 Landstraße
 (Überlandschulung,
 davon eine Fahrt mit
 mindestens zwei
 Stunden zu
 je 45 Min.)

 

 

          5

 

 

        3

 

 

          3

 

 

          5

 Schulung auf
 (Autobahnfahrten,
 davon eine Fahrt mit
 mindestens zwei
 Stunden zu
 je 45 Min.)

 

          4

 

         2

 

          1

 

          2

 Schulung bei
 Dunkelheit und
 Dämmerung (min  
 zur
 Hälfte auf A
 Autobahnen,
 Bundes-
 oder Lanstraßen in
 Stunden zu
 je 45 Min.)

 

 

           3

 

 

          1

 

 

          1

 

 

          3

 

 

Voraussetzungen:

Zur Anmeldung erfoderlich:

- Personalausweis

- Grundgebühr

 Zur Prüfung erforderlich:

- Gebühr

- Sehtest

- Passbilder

-Personalausweis

- Erste Hilfe Kurs  (Bescheinigung)