Grundausbildung:
Eine Grundausbildung erfolgt in allen Fahrerlaubnisklassen. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden lässt sich nicht genau vorhersagen oder berechnen. Sie hängt ab von Vorkenntnissen, Talent und Motivation. Einen Unterschied macht es außerdem, ob man zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt oder einen vorhandenen erweitert.
Sonderfahrten:
Der Grundausbildung folgen in den meisten Klassen die besonderen Ausbildungsfahrten, oft "Sonderfahrten" genannt. Für die Klassen M, L und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Mindestanzahl dieser Sonderfahrten ist genau festgeschrieben und muss eingehalten werden.
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Besondere Ausbildungsfahrten |
A1, Ab, Au, B |
A1 auf Ab, Ab auf Au* |
B auf BE, B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E |
B auf C, C auf CE |
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Schulung auf
Bundes- oder
Landstraße
(Überlandschulung,
davon eine Fahrt mit
mindestens zwei
Stunden zu
je 45 Min.)
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5 |
3 |
3 |
5 |
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Schulung auf
(Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit
mindestens zwei
Stunden zu
je 45 Min.)
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4 |
2 |
1 |
2 |
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Schulung bei
Dunkelheit und
Dämmerung (min
zur
Hälfte auf A
Autobahnen,
Bundes-
oder Lanstraßen in
Stunden zu
je 45 Min.)
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3 |
1 |
1 |
3 |
Voraussetzungen:
Zur Anmeldung erfoderlich:
- Personalausweis
- Grundgebühr
Zur Prüfung erforderlich:
- Gebühr
- Sehtest
- Passbilder
-Personalausweis
- Erste Hilfe Kurs (Bescheinigung)
