KLASSE B:

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Mindestens 12 Doppelstunden
Mindestens 6 Doppelstunden  (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
Zzgl. Mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung
12 Sonderfahrten

Prüfung in Theorie und Praxis

 Klasse B 197 

 

Bei der B197 Ausbildung erfolgt der Hauptteil der Ausbildung und die Prüfungsfahrt mit einem Automatik Fahrzeug. Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe Fahrzeug absolviert werden. Nach der Schaltausbildung erfolgt eine mindestens 15 minütigen Probefahrt zur Überprüfung der Schaltkenntnisse. 

Der Eintrag der Schlüsselzahl B197 dient lediglich der Dokumentation, dass die Prüfung auf einem Automatik Fahrzeug abgelegt wurde.

Es dürfen Ausnahmslos alle Fahrzeuge der Klasse B gefahren werden.

Mindestalter 18 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Mindestens 12 Doppelstunden
Mindestens 6 Doppelstunden  (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
Zzgl. Mindestens 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung
12 Sonderfahrten

Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe Fahrzeug zuzüglich dermindestens 15 minütigen Probefahrt

Prüfung in Theorie und Praxis  ( auf einem Automatik Fahrzeug )