ALLGEMEINES:

Wir arbeiten nach einen sehr einfachem aber zugleich effektivem System. Um unseren Fahrschülern/ innen ein gleichbleibend hohes Ausbildungsniveau bieten zu können, werden bei uns keine Fahrlehrer oder Autos getauscht. Bei uns heißt es ein Fahrschüler ein Fahrlehrer ein Auto. Sie haben bei uns die Möglichkeit den ganzen Tag Fahrstunden zu nehmen, also dann, wenn Sie Zeit haben.

Grundausbildung:

Eine Grundausbildung erfolgt in allen Fahrerlaubnisklassen. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden lässt sich nicht genau vorhersagen oder berechnen. Sie hängt ab von Vorkenntnissen, Talent und Motivation. Einen Unterschied macht es außerdem, ob man zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt oder einen vorhandenen erweitert.

Sonderfahrten:

Der Grundausbildung folgen in den meisten Klassen die besonderen Ausbildungsfahrten, oft „Sonderfahrten“ genannt. Für die Klassen AM, L und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Mindestanzahl dieser Sonderfahrten ist genau festgeschrieben und muss eingehalten werden.

SONDERFAHRTEN IM ÜBERBLICK:

(Anlage 4 und 5 zur FahrschAusbO )

Besondere Ausbildungsfahrten
A1, A2, A, B
A1 auf A2,
A1 auf A
A2 auf A
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E
B auf C,
C auf CE
Schulung auf Bundes- oder Landstraße(Überlandschulung,
davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Min.)

5

3

3

5

Schulung auf (Autobahnfahrten, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Min.)

4

2

1

2

Schulung bei Dunkelheit und Dämmerung (min zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes-oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.)

3

1

1

3

VORAUSSETZUNGEN:

Zur Anmeldung erfoderlich:
  • Personalausweis
  • eventuell vorhandener Führerschein
  • Grundbetrag.
Für die Zulassungsstelle erforderlich:
  • Gebühr
  • Sehtest
  • Passbild (biometrisch)
  • Personalausweis
  • Erste Hilfe Kurs (Bescheinigung)
  • Antragsstellung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Für die Prüfung erforderlich:
  • Tüv-Gebühren
  • Personalausweis