KLASSE A2:
Mit einer Leistungsbeschränkung auf 48 PS
Krafträder bis 35 KW Leistung und nicht mehr als 0,2 KW/Kg
Mindestalter 18 Jahre
Ob klein oder groß, kurz oder lang
Bei uns finden Sie die passende Maschine für Ihre Zweiradausbildung.
KLASSE A:
Ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 24 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Mindestens 12 Doppelstunden
Mindestens 6 Doppelstunden
(bei Vorbesitz eines Fürerscheins)
Zzgl. Mindestens 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung
12 Sonderfahrten
Prüfung in Theorie und Praxis
AUFSTIEG KLASSE A1 auf A2 oder KLASSE A2 auf A
Beim mindestens 2 Jährigen Vorbesitz Klasse A1 kann die Klasse A2 durch eine sogenannte Aufstiegsprüfung erlangt werden.
Hierfür ist lediglich eine Anmeldung in der Fahrschule notwendig und eine verkürzte praktische Prüfung beim TÜV
Dies gilt entsprechend beim Aufstieg von Klasse A 2 auf Klasse A