KLASSE BF 17:

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Ausbildung siehe Klasse B / B197

Das Fahren mit BF 17 ist jedoch nur möglich, mit einer geeigneten, und eingetragenen Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B ist und mit nicht mehr als 1 Punkt im FAER Fahreignungsregister belastet ist.

Das Fahren mit BF 17 gilt nur innerhalb Deutschlands.